Rauchmelder

 

Rauchwarnmelder, umgangssprachlich auch Heimrauchmelder genannt, sind batteriebetriebene, technische Geräte, die gefahrbringenden Rauch erkennen und zur Alarmierung ein deutliches, lautes Alarmierungssignal aussenden.

Wo müssen die Rauchwarnmelder installiert werden?

In Kärnten gibt es seit dem Jahr 2013 die Verpflichtung Rauchwarnmelder in Wohnungen zu installieren. Sie müssen in den Aufenthaltsräumen sowie entlang der Fluchtwege (Flur, Gänge, Vorräume) installiert werden. Als Aufenthaltsräume gelten Räume, in welchen sich Personen längere Zeit aufhalten, das sind insbesondere Schlaf- und Wohnräume. Abstell-, Keller- und Sanitärräume zählen nicht dazu. Obwohl die Küche als Aufenthaltsraum gilt, wurde sie aufgrund der vorhersehbaren, hohen Wahrscheinlichkeit von Fehlauslösungen durch Kochtätigkeiten vom Installationsumfang ausgenommen. Steht z. B. die Küche in offener Verbindung mit dem Wohnraum, ist der Rauchwarnmelder möglichst weit entfernt von der Kochstelle im Wohnbereich zu installieren.

 

Wann muss ich Rauchwarnmelder installieren?

Seit 1. Oktober 2012 sind in allen neugebauten Wohngebäuden Rauchwarnmelder zu installieren. Darüber hinaus sind in allen bestehenden Wohnungen und Häusern Rauchwarnmelder nachzurüsten.

 

Warum muss ich in der Küche keinen Rauchwarnmelder installieren?

Aufgrund der hohen Wahrscheinlichkeit von Fehlauslösungen durch das Kochen sind Küchen vom Installationsumfang ausgenommen. Es können jedoch auf freiwilliger Basis spezielle Wärmemelder, welche nicht auf Rauch, sondern auf die Brandwärme reagieren, installiert werden.

 

Wie müssen die Rauchwarnmelder installiert werden?

Bei der Installation der Rauchwarnmelder sind die Gebrauchs- und Montageanweisungen des Herstellers einzuhalten. Sie sind grundsätzlich an die Decke und in der Regel mittig im Raum zu anzubringen.

 

Wartung – Funktionstest

In den Montageanleitungen finden Sie Angaben über die Montage, Wartung und die durchzuführenden Funktionstests. Rauchwarnmelder müssen regelmäßig auf ihre Funktion durch Betätigung des Testknopfes überprüft werden, wobei die Testintervalle abhängig vom jeweiligen Produkt sind (von einmal wöchentlich bis einmal jährlich). Auch die Batterie muss nach den Angaben der Betriebsanleitung ersetzt werden, jedenfalls dann, wenn der Rauchwarnmelder durch einen Signalton den notwendigen Batteriewechsel anzeigt. Der Rauchwarnmelder funktioniert auch dann noch 30 Tage.

 

ACHTUNG – AUSTAUSCHVERPFLICHTUNG

Rauchwarnmelder sind elektronische Geräte mit elektronischen Bauteilen. Allgemein bekannt halten elektronische Geräte nicht ewig und so verhält es sich auch mit Rauchwarnmeldern. Auch äußere Einflüsse, Verschmutzung und Verschleiß beeinträchtigen ihre Zuverlässigkeit. Die Hersteller geben für die Geräte maximale Verwendbarkeitsdauern bzw. ein Austauschdatum an. Diese Angaben sind Herstellerangaben und sind entsprechend der Produkthaftung einzuhalten.

Dies bedeutet, dass Rauchwarnmelder, auch wenn bei diesen die Batterie ersetzt werden kann, nach Ablauf der Verwendbarkeitsdauer auszutauschen sind, um die ordnungsgemäße Funktion gewährleisten zu können. Die maximale Verwendbarkeitsdauer beträgt 10 Jahre. Auszutauschen sind diese vom Wohnungseigentümer bzw. vom Vermieter. Ausnahmen von der vom Hersteller vorgegebenen Verwendbarkeitsdauer gibt es nicht.

 

Was ist beim Kauf eines Rauchwarnmelders zu beachten?

  • geprüfte Produkte: Rauchwarnmelder müssen der ÖNORM EN 14604 entsprechen.
  • lange Lebensdauer (bis zu 10 Jahre)
  • lange Batterielebensdauer (3 bis 10 Jahre)
  • einfache Montage
  • einfache Bedienung des Prüfknopfes
  • Rauchwarnmelder müssen regelmäßig auf ihre Funktion überprüft werden. Die Prüfintervalle sind in der Gebrauchsanleitung angeführt. Achten Sie darauf, dass die Prüfung nur einmal jährlich notwendig ist.
Erstellt nach bestem Wissen und Gewissen, auf Basis der derzeit gültigen Gesetze mit Stand September 2012. 
Haftungen jeglicher Art aufgrund unrichtiger Angaben sind ausgeschlossen.
Nach oben scrollen